Full-Service der sich rechnet. Immer passend, pünktlich & persönlich.
Unsere Leistungen
Spezialisten für Lohnabrechnungen & Gehalt.
Die Lohnabrechnung gehört in der Regel nicht zum Kerngeschäft eines Unternehmens und muss trotzdem sachgerecht und jeden Monat erneut erfüllt werden. Darüber hinaus bergen die permanenten Änderungen im Steuer- und Sozialversicherungsgesetz sowie Meldepflichten ein unterschätztes Risiko. Sie erfordern großes Fachwissen und Zeit. Durch fehlerhafte Lohnabrechnungen und Gehaltsabrechnungen entstehen in den Unternehmen häufig hohe Nachzahlungen bei Betriebsprüfungen.
Durch die Auslagerung Ihrer Lohnbuchhaltung schaffen Sie Freiraum und sparen Verwaltungskosten. Sie können sich als Unternehmer auf Ihr Geschäft und die Marktentwicklung konzentrieren.
Lohnabrechnungen
Das Erstellen von Lohnabrechnungen und Gehaltsabrechnungen ist ein mehrstufiger wesentlicher Bestandteil der Buchhaltung. Dazu müssen noch zahlreiche gesetzliche Bestimmungen und Vorschriften beachtet werden. Lagern Sie jetzt Ihre Lohnbuchhaltung an uns aus!
Leistungskatalog
Unser Komplett-Angebot garantiert Ihnen einen verlässlichen Service, der Sie weiterbringt. Wir bieten einen umfassenden Service rund um ihre laufenden Lohnabrechnungen und informieren Sie immer über aktuelle News, die diese beeinflussen. Entdecken Sie jetzt alle Leistungen.
Outsourcing
Profitieren Sie jetzt von der Auslagerung Ihrer Lohnbuchhaltung. Wir übernehmen jederzeit Ihre Lohn- und Gehaltsabrechnung und entlasten somit nicht nur Ihre Buchhaltung, sondern auch ihr gesamtes Unternehmen, da Sie sich auf Ihr Kerngeschäft fokussieren können.
Zusammenkommen ist ein Beginn. Zusammenbleiben ist ein Fortschritt. Zusammenarbeiten ist ein Erfolg
Henry Ford
Wer aufhört, besser werden zu wollen, hört auf, gut zu sein.
Marie von Ebner-Eschenbach
Erfahren & qualifiziert
Seit über 20 Jahren leisten wir zertifizierte Arbeit für unsere Kunden aus den verschiedensten Branchen.
Nehmen Sie gerne Kontakt auf, sofern Sie an Informationen zu unseren Referenzen interessiert sind. In einem persönlichen Gespräch erläutern wir gerne mehr.
(Rechenzentrum)
Profitieren Sie von unserer Leidenschaft & unserem Know-how.
Wir leben Lohnabrechnung seit vielen Jahren. Mit unserem langjährigen Expertenwissen stehen wir Ihnen als professioneller Partner ergänzend zur Seite. Wir verschaffen Ihnen nicht nur Zeit-, sondern auch Kosteneinsparungen.
Aufwand reduzieren
Durch das Auslagern ihrer Lohnbuchhaltung können Sie Zeit und somit bares Geld sparen. Die monatliche Lohn- und Gehaltsabrechnung gehört in der Regel nicht zum Kerngeschäft eines Unternehmens. Wir übernehmen diese gerne für Sie!
Kosten sparen
Ein attraktiver Komplett-Preis je Lohnabrechnung inkl. gesetzlich notwendiger Leistungen rechnet sich. Die Einrichtung ist sogar schon ab 50 Mitarbeiter bei uns kostenlos.
Risiko minimieren
Wir haben die permanenten Änderungen im Steuer- & Sozialversicherungsgesetz im Blick. Unsere Formulare und Informationen sind übersichtlich und werden regelmäßig aktualisiert.
News
Wir sind immer auf dem neusten Stand. Und Sie damit auch!
In unserem Blog veröffentlichen wir regelmäßig interessante Inhalte rund um das Thema Löhne und Lohnabrechnungen. Von wichtigen Neuerungen bis hin zu einfachen Tipps zur Lohnbuchhaltung.
November 15, 2019
Neues BMF-Schreiben zum ELStAM-Abruf veröffentlicht
Das Bundesfinanzministerium hat am 07.11.2019 ein BMF-Schreiben zum "Abruf der Lohnsteuerabzugsmerkmale im ELStAM-Verfahren für gemäß § 1 Absatz 4 EStG beschränkt einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer ab dem 1. Januar 2020" veröffentlicht.
August 26, 2019
Steuerbefreiung nach § 3 Nummer 15 EStG
Das Bundesministerium der Finanzen hat am 15.08.2019 ein BMF-Schreiben zum neuen § 3 Nr. 15 EStG veröffentlicht. Es ergänzt die Voraussetzung für einen steuerfreien Arbeitgeberzuschuss zum ...
Juli 1, 2019
Elektronische A1-Bescheinigung wird zur Pflicht
Nach einer längeren Übergangszeit können A1-Bescheinigungen ab 01.07.2019 nur noch in elektronischer Form eingereicht werden. Die Papierform ist nicht mehr zulässig.
Juli 1, 2019
Übergangsbereich löst die Gleitzone ab
Ab 01.07.2019 werden mehr Geringverdiener von einer Senkung ihrer Beitragsbelastung profitieren. Bisher galt die sogenannte Gleitzone für Entgelte zwischen 450,01 Euro und 850,00 Euro.
November 15, 2018
Der Mindestlohn steigt
Bereits im Juni 2018 hatte die Mindestlohn-Kommission die Empfehlung ausgesprochen, den Mindestlohn ab 01.01.2019 auf 9,19 Euro und ab 01.01.2020 auf 9,35 Euro anzuheben. Dieser Empfehlung ist der Gesetzgeber nun mit der "Zweiten Verordnung zur Anpassung der Höhe des Mindestlohns" gefolgt.
Oktober 2, 2018
Rückwirkende neue Umzugskostenfreigrenzen
Das Bundes-Finanzmisterium hat in seinem BMF-Schreiben vom 21.09.2018 die neuen Höchstbeträge für steuerfreie Umzugskosten rückwirkend ab 01.03.2018 veröffentlicht.