Nachdem der Übergangsbereich im Oktober 2022 von 1.300 Euro auf 1.600 Euro erweitert wurde, wurde der Bereich zum 01.01.2023 auf 2.000 Euro vergrößert.

Mitarbeiter mit einem sv-pflichtigen Entgelt von 520,01 Euro bis 2.000 Euro zahlen geringere Beiträge zur Sozialversicherung; wogegen der Arbeitgeber höhere Beiträge als üblich übernimmt.