Ab Juli 2023 soll ein weiteres, elektronisches Verfahren gestartet werden, das den Krankenkassen ermöglicht, Daten zum Arbeitgeberkonto elektronisch anzufragen. Hierzu sollen neben den allgemeinen Stammdaten auch die Wahlerklärung zum U1-Verfahren und das SEPA-Lastschriftmandat ausgetauscht werden.
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