Ab Juli 2023 soll ein weiteres, elektronisches Verfahren gestartet werden, das den Krankenkassen ermöglicht, Daten zum Arbeitgeberkonto elektronisch anzufragen. Hierzu sollen neben den allgemeinen Stammdaten auch die Wahlerklärung zum U1-Verfahren und das SEPA-Lastschriftmandat ausgetauscht werden.