Bisher führten Entgelte, die oberhalb der Hinzuverdienstgrenze lagen, zur Kürzung der vorgezogenen Altersrente. Die bisher gültigen Hinzuverdienstgrenzen sind ab 01.01.2023 komplett entfallen, sodass es keine Kürzung der vorgezogenen Altersrente mehr gibt.
Auch bei Erwerbsminderungsrenten wurden die Grenzen angepasst und erhöht.
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der Deutschen Rentenversicherung.