Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeines – Vertragsgegenstand

1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen der Lohnzentrum (LZ) GmbH & Co. KG und dem Auftraggeber (im Folgenden Kunden genannt) im gesamten beauftragten Dienstleistungsvertragsverhältnis. Entgegenstehende oder von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggeberserkennen wir nicht an, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich zu. Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten insbesondere auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Dienstleistung an den Auftraggeber vorbehaltlos ausführen.

2) Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Auftraggeber zwecks Ausführung des Vertrages getroffen werden, sind in dem Vertrag einschließlich des Dienstleistungsvertrages schriftlich niedergelegt. Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung beider Vertragsparteien.

3) Gegenstand der durch die Lohnzentrum (LZ) GmbH & Co. KG erbrachten Dienstleistungen sind Lohn- und Gehaltsabrechnungen für den Auftraggeber nach den jeweils gültigen gesetzlichen Vorgaben. Dabei werden keine steuerlichen oder juristischen Beratungen erbracht. Diegenaue Vertragsdurchführung ergibt sich aus dem individuell unterzeichnetenDienstleistungsvertrag.

 

§ 2 Vertragsschluss – Angebotsunterlagen – Mitwirkungspflichten

1) Der Vertrag kommt mit Unterzeichnung des Dienstleistungsvertrages durch beide Parteien zu Stande.

2) Die Angebote der Lohnzentrum (LZ) GmbH & Co. KG sind freibleibend, sofern sich aus den individuellen Unterlagen nichts anderes ergibt. In den Dienstleistungsverträgen werden die genaue Konzeption, die jeweils zu erbringende Leistung und die Vergütungsvereinbarungen niedergelegt.

3) Der Kunde hat innerhalb des Vertragsverhältnisses Mitwirkungspflichten zu erfüllen. Diese umfassen auch die Pflicht des Kunden, der Lohnzentrum (LZ) GmbH & Co. KG zu den in dem Dienstleistungsvertrag dargelegten Zeitpunkten die vereinbarten Informationen und das Datenmaterial zur Verfügung zu stellen. Dazu gehört insbesondere die von dem Auftraggeber an die Lohnzentrum (LZ) GmbH & Co. KG in den im Vertrag festgelegten Zeitfenstern zu übermittelnden abrechnungsrelevanten Bewegungsdaten. Der Kunde hat auch dafür Sorge zutragen, dass die gesetzlichen Verpflichtungen zur Aufbewahrung und Archivierung eingehalten werden.

4) An unseren Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen sowie sonstigen Unterlagen und technischen Dokumenten behalten wir uns Eigentums-, Urheber- und sonstige Immaterialgüterrechte vor, sofern diese bestehen. Dies gilt insbesondere für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde unserer ausdrücklichen Zustimmung.

§ 3 Lieferzeit – Abnahme – Haftung

1) Die Lohnzentrum (LZ) GmbH & Co. KG erbringt die in dem Dienstleistungsvertrag festgelegten Leistungen innerhalb des dort geregelten Abrechnungstermins.

2) Sofern der Kunde in Annahmeverzug gerät oder schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten verletzt, ist die Lohnzentrum (LZ) GmbH & Co. KG berechtigt, den insoweit entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche oder Rechte bleiben vorbehalten.

3) Die Lohnzentrum (LZ) GmbH & Co. KG haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern ein Lieferverzug auf einer von der Lohnzentrum (LZ) GmbH & Co. KG zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht. Sofern der Lieferverzug auf einer von der Lohnzentrum (LZ) GmbH & Co. KG zu vertretenden grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht, ist die Schadensersatzhaftung jedoch auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Ein Verschulden von Vertretern oder Erfüllungsgehilfen der Lohnzentrum (LZ) GmbH & Co. KG ist der Lohnzentrum (LZ) GmbH & Co. KG zuzurechnen.

4) Die Lohnzentrum (LZ) GmbH & Co. KG haftet auch dann nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der zu vertretende Lieferverzug auf einer schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht, welche die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf. In diesem Falle ist die Schadensersatzhaftung jedoch auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Ein Verschulden von Vertretern oder Erfüllungsgehilfen ist der Lohnzentrum (LZ)GmbH & Co. KG zuzurechnen.

5) Eine Haftung für Fälle von unvorhersehbaren von der Lohnzentrum (LZ) GmbH & Co. KG nicht zu vertretenen Betriebsstörungen etwa durch höhere Gewalt, Streik, behördliche Anordnungen, allgemeine Störungen der Telekommunikation oder Aussperrungen ist ausgeschlossen. Im Falle der Nichtverfügbarkeit oder einer nur teilweisen Verfügbarkeit wird der Kunde unverzüglich von der Lohnzentrum (LZ) GmbH & Co. KG informiert. Die erbrachte Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.

 

§ 4 Mängelhaftung

1) Im Übrigen steht dem Kunden Mangelbeseitigung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu. Sofern der Kunde einen Mangel feststellt, hat er diesen unverzüglich schriftlich der Lohnzentrum (LZ) GmbH & Co. KG anzuzeigen. Die Lohnzentrum (LZ) GmbH & Co. KG wirdsodann eine Korrektur – bzw. Zusatzabrechnung vornehmen und an den Kunden liefern.

2) Ferner haftet die Lohnzentrum (LZ) GmbH & Co. KG nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der Lohnzentrum (LZ) GmbH & Co. KG beruhen. Soweit keine vorsätzliche Vertragsverletzung zur Last gelegt werden kann, ist die Schadensersatzhaftung jedoch auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

3) Die Lohnzentrum (LZ) GmbH & Co. KG haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wird, welche die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf. Auch in diesem Fall ist die Schadensersatzhaftung jedoch auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

4) Eine Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

5) Soweit in den vorstehenden Absätzen nichts Gegenteiliges geregelt wird, ist die Haftung für Mängel im Übrigen ausgeschlossen.

6) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate ab Übergabe der Leistung an den Kunden.

 

§ 5 Gesamthaftung – Ersatz von Aufwendungen

1) Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 4 vorgesehen, ist insbesondere für Schadensersatzansprüche wegen vertraglicher Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB ausgeschlossen. Diese Haftungsbegrenzung gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Schadensersatz, den Ersatz nutzloser Aufwendungen statt der Leistung geltend macht. Ansprüche des Kunden wegen Pflichtverletzungen bei den Vertragsverhandlungen bleiben jedoch unberührt. Eine Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.

2) Soweit die Schadensersatzhaftung der Lohnzentrum (LZ) GmbH & Co. KG gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch hinsichtlich der persönlichen Schadensersatzhaftung der Angestellten, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

 

§ 6 Vergütung – Zahlungsbedingungen

1) Die genauen Preise ergeben sich aus den jeweiligen Vertragsunterlagen. Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird in der gesetzlichen Höhe am Tage der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Dem Kunden wird nach Rechnungszustellung ein Zahlungsziel von 14 Tagen gewährt. Sollte der Kunde in Verzug mit den Zahlungen geraten, ist die Lohnzentrum (LZ) GmbH & Co. KG befugt, die Leistungserbringung bis zum Ausgleich der offen stehenden Rechnungsbeträge zunächst einzustellen. Dies zeigt die Lohnzentrum (LZ) GmbH & Co. KG dem Kunden unverzüglich an.

2) Der Kunde trägt ferner nach Vorlage der Belege die Auslagen der Lohnzentrum (LZ) GmbH & Co. KG für Reise- und Übernachtungskosten, Spesen sowie die bei der Vertragsdurchführung anfallenden Entgeltforderungen Dritter einschließlich etwaig anfallender Mehrwertsteuer, soweit nichts anderes vereinbart ist.

3) Hinsichtlich der Folgen eines Zahlungsverzuges des Kunden gelten die gesetzlichen Regeln.

4) Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprücherechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der Lohnzentrum (LZ) GmbH & Co. KG anerkannt sind.

5) Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

 

§ 7 Kündigung

1) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.

2) Der Vertrag ist von beiden Seiten kündbar mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende.

3) Nach Vertragsbeendigung wird die Lohnzentrum (LZ) GmbH & Co. KG unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen alle gespeicherten Daten löschen bzw. verkörperte Daten vernichten, soweit der Kunde keine Herausgabe der Dokumente wünscht.

 

§ 8 Datenschutz

1) Sämtliche von dem Kunden mitgeteilten personenbezogenen Daten (z.B. die Anrede, Name, Anschrift, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Telefaxnummer, Bankverbindung) wird die Lohnzentrum (LZ) GmbH & Co. KG ausschließlich gemäß der Bestimmungen des deutschen Datenschutzrechts erheben, verarbeiten und speichern.

2) Die von dem Kunden mitgeteilten personenbezogenen Daten Dritter erfasst, speichert, verarbeitet und nutzt die Lohnzentrum (LZ) GmbH & Co. KG lediglich im Rahmen der nach dem BDSG zulässigen Datenverarbeitung. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die nach dem BDSG erforderlichen Einwilligungen Dritter zur Übermittlung personenbezogener Daten zuvor eingeholt worden sind.

 

§ 9 Gerichtsstand – anwendbares Recht

1) Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt unser Geschäftssitz in Flensburg als vereinbart, soweit der Kunde Kaufmann nach § 1 III dieser AGBs ist.

2) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

§ 10 Schlussbestimmung

1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so beeinträchtigt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen der Geschäftsbedingungen.