Ab 01.07.2019 werden mehr Geringverdiener von einer Senkung ihrer Beitragsbelastung profitieren. Bisher galt die sogenannte Gleitzone für Entgelte zwischen 450,01 Euro und 850,00 Euro. Nun werden Entgelte im „Übergangsbereich“ bis 1.300,00 spürbar entlastet. Eine Formel reduziert die beitragspflichtige Einnahme, wodurch der Arbeitnehmer weniger Beiträge in der Kranken-, Renten- Arbeitslosen- und Pflegeversicherung zu zahlen hat. Der Arbeitgeber wird dagegen nicht entlastet. Eine weitere, positive Veränderung ist, dass das Rentenbrutto durch den Übergangsbereich nicht reduziert wird. Dem Rentenkonto wird daher das volle Entgelt gutgeschrieben.
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