Bereits im Juni 2018 hatte die Mindestlohn-Kommission die Empfehlung ausgesprochen, den Mindestlohn ab 01.01.2019 auf 9,19 Euro und ab 01.01.2020 auf 9,35 Euro anzuheben. Dieser Empfehlung ist der Gesetzgeber nun mit der „Zweiten Verordnung zur Anpassung der Höhe des Mindestlohns“ gefolgt.