Rückwirkend zum 05.01.2021 wurde das Kinderkrankengeld angepasst. Kinderkrankengeld erhalten Eltern auch, wenn ihr Kind gesund ist, aber zu Hause betreut werden muss, weil Kita, Schule oder eine Einrichtung für Menschen mit Behinderungen geschlossen sind oder eingeschränkten Zugang haben. Statt 10 Arbeitstagen werden nun 20 Arbeitstage (bei Alleinerziehenden sogar 40 Tage) von der gesetzlichen Krankenkasse erstattet. Privatversicherte oder Minijobs erhalten kein Kinderkrankengeld. Im Falle der Schulschließung greift bei diese Personengruppe in der Regel das Infektionsschutzgesetz (IfSG).

Die Bundesregierung und das Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend haben Informationsseiten zu diesem Thema veröffentlicht:

https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/corona-pandemie/kinderbetreuung-bei-schul–und-kitaschliessungen/faq-kinderkrankentage-kinderkrankengeld

https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/kinderkrankengeld-1836090

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