Ab dem 26.10.2022 bis zum 31.12.2024 können Arbeitgeber eine IAP bis maximal 3.000 Euro an die Mitarbeiter (auch Minijobs) steuerfrei auszahlen oder als Sachzuwendung zur Verfügung stellen.
Die Gewährung der IAP muss zusätzlich zum normalen Entgelt erfolgen und in der Entgeltabrechnung dokumentiert werden. Sie darf also ein vertraglich vereinbartes Urlaubs- oder Weihnachtsgeld nicht ersetzen.
Eine schriftliche Vereinbarung oder ähnliches ist nicht notwendig. Bitte beachten Sie jedoch den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz.

Antworten auf weitere Fragen sollen wieder in Form von FAQ vom Finanzministerium veröffentlicht werden.

lohnzentrum Flensbrug logo im Querformat
Datenschutz-Übersicht

Diese Website verwendet Cookies, damit wir dir die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in deinem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Wiedererkennen von dir, wenn du auf unsere Website zurückkehrst, und hilft unserem Team zu verstehen, welche Abschnitte der Website für dich am interessantesten und nützlichsten sind. Mehr dazu finden Sie in unserem Datenschutz.