Ab dem 26.10.2022 bis zum 31.12.2024 können Arbeitgeber eine IAP bis maximal 3.000 Euro an die Mitarbeiter (auch Minijobs) steuerfrei auszahlen oder als Sachzuwendung zur Verfügung stellen.
Die Gewährung der IAP muss zusätzlich zum normalen Entgelt erfolgen und in der Entgeltabrechnung dokumentiert werden. Sie darf also ein vertraglich vereinbartes Urlaubs- oder Weihnachtsgeld nicht ersetzen.
Eine schriftliche Vereinbarung oder ähnliches ist nicht notwendig. Bitte beachten Sie jedoch den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz.
Antworten auf weitere Fragen sollen wieder in Form von FAQ vom Finanzministerium veröffentlicht werden.