Durch die Änderungen des § 8 BVV wurden die Arbeitgeber ab 01.01.2022 verpflichtet, ergänzende Entgeltunterlagen in elektronischer Form bei Anforderung (z.B. im Rahmen einer Sozialversicherungsprüfung durch die Deutsche Rentenversicherung) zur Verfügung zu stellen. Dabei handelt es sich um Unterlagen, die Sie in Ihrer Personalakte verwalten. Zu den Unterlagen gehören z.B. RV-Befreiungsanträge der Minijobs, Immatrikulations-bescheinigungen, Nachweis der Elterneigenschaft.
Die Unterlagen sind als unveränderliche Bild- oder PDF-Datei vorzuhalten und dürfen je Datei nur eine Bescheinigung beinhalten. Sammeldateien sind nicht erlaubt. Weitere Vorgaben finden Sie in den Gemeinsamen Grundsätzen der SV-Träger vom 18. März 2022.
Für die Zeiträume bis 31.12.2026 kann eine Befreiung von der Verpflichtung bei der Deutschen Rentenversicherung beantragt werden. Die Antragsstellung ist auch rückwirkend vor der nächsten Betriebsprüfung möglich.
Alle Unterlagen, die wir für Sie erstellen, werden im Rahmen der elektronisch unterstützen Betriebsprüfung (euBP) an die Deutsche Rentenversicherung elektronisch übermittelt.