Das Bundesfinanzministerium hat am 29.09.2020 ein BMF-Schreiben zum Aufladen von Elektro- bzw. Hybridfahrzeugen herausgegeben. Danach ist das Aufladen von privaten und betrieblichen Fahrzeugen, die zur privaten Nutzung überlassen werden, beim Arbeitgeber an einer ortsfesten betrieblichen Einrichtung steuerfrei.

Steuerpflichtig ist dagegen die Erstattung der vom Arbeitnehmer selbst getragenen Stromkosten – auch an einer überlassenen betrieblichen Lageeinrichtung. Bei einem Dienstwagen stellt der private Ladestrom jedoch einen steuerfreien Auslagenersatz dar. Hierzu können bis zu 70 Euro pauschal steuerfrei erstattet werden (Elektrofahrzeug ohne Lademöglichkeit beim Arbeitgeber ab 2021 bis 2030).

Das komplette BMF-Schreiben finden Sie hier: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Lohnsteuer/2020-09-29-steuerbefreiung-nach-paragraf-3-nummer-46-EStG-und-pauschalierung-der-lohnsteuer-nach-paragraf-40-absatz-2-Satz-1-nummer-6-EStG.html