Das Bundesfinanzministerium hat am 26.10.2020 eine Neufassung des am 09.04.2020 veröffentlichten BMF-Schreibens zur Steuerfreiheit für Beihilfen und Unterstützungen in der Corona-Krise („Corona-Bonus“) herausgegeben.

Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern in der Zeit vom 1. März bis zum 31. Dezember 20201 aufgrund der Corona-Krise Beihilfen und Unterstützungen bis zu einem Betrag von 1.500 Euro nach § 3 Nummer 11a EStG steuerfrei in Form von Zuschüssen und Sachbezügen gewähren. Voraussetzung ist, dass die Beihilfen und Unterstützungen zur Abmilderung der zusätzlichen Belastungen durch die Corona-Krise und zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet werden.

Das gesamte Schreiben finden Sie hier: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Lohnsteuer/2020-10-26-steuerbefreiung-fuer-beihilfen-und-unterstuetzungen-neufassung.html