Aufgrund der Corona-Pandemie hat der Gesetzgeber eine Änderung der Zeitgrenzen für geringfügige Beschäftigungen für den Zeitraum 01.03.2020 bis 31.10.2020 bekanntgegeben.

Kurzfristige Beschäftigungen:

Fünf Monate bzw. 115 Arbeitstage (statt drei Monate bzw. 70 Arbeitage)

450-Euro-Jobs:

Minijobs können fünfmal statt dreimal die Entgeltgrenze von 450 Euro unvorhersehbar überschreiten.

Die Spitzenverbände haben ebenfalls ein Rundschreiben dazu veröffentlicht: https://www.aok.de/fk/fileadmin/user_upload/sv/rundschreiben/2020/rds-20200330-zeitgrenzen-kurzfristig-beschaeftigte.PDF