Ab dem 01.07.2022 sollen die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen („gelber Schein“) für gesetzlich Versicherte von den Ärzten nur noch digital ausgestellt werden. Nicht nur Entgeltabrechnungsprogramme sondern auch Zeiterfassungs- oder Personalverwaltungsprogramme sollen diesen Abruf durchführen können. Allerdings ist dafür eine Zertifizierung bei der ITSG für solche Programmhersteller Pflicht.