Die große Koalition hat weitere Änderungen beim Kurzarbeitergeld beschlossen. So sollen folgende Punkte angepasst werden:

  • Die Corona-Aufstockung auf 70%/77% bzw. 80%/87% bleiben bis Ende 2021 für alle Beschäftigten erhalten, die bis März 2021 in Kurzarbeit gehen
  • Die reduzierte Mindestquote der Kug-Bezieher von 10% wird bis Ende 2021 verlängert
  • Die vollständige Erstattung der Kug-Sozialversicherungsbeiträge wird bis Juni 2021 verlängert, bis zum Jahresende 2021 wird die Hälfte der Beiträge erstattet. Werden die Beschäftigten während der Kurzarbeit weiterqualifiziert, bekommt das Unternehmen die Sozialbeiträge bis längstens Ende 2021 in voller Höhe erstattet.
  • Ab 2021 werden wieder alle Nicht-Minijob-Nebenverdienste beim Kurzarbeitergeld angerechnet