Ab 2022 gilt statt der 44-Euro-Freigrenze eine 50-Euro-Freigrenze pro Kalendermonat für Sachzuwendungen, wenn diese zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden. Werden geldwerte Vorteile von mehr als 50 Euro im Monat gewährt, ist der gesamte Wert zu versteuern.

Zudem sind auch nicht mehr alle Gutscheine steuerfrei. Steuerfrei bis 50 Euro sind ab 01.01.2022 nur noch limitierte Gutscheine:

  • Limitiert durch ihr Netz (z.B. Einzelhandelsketten, regionale City-Cards, etc.)
  • Limitiert durch die Produktpalette (z.B. Kraftstoffe, Fitnesskarten, etc.)