Ab dem 01.01.2023 wurde der Sozialversicherungsausweis vom neuen Versicherungsnummernnachweis abgelöst. Bei der Vergabe einer neuen Versicherungsnummer erhält der Mitarbeiter den Nachweis per Post zugeschickt.

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Ab dem 01.01.2023 wurde der Sozialversicherungsausweis vom neuen Versicherungsnummernnachweis abgelöst. Bei der Vergabe einer neuen Versicherungsnummer erhält der Mitarbeiter den Nachweis per Post zugeschickt.