Seit dem 01.08.2022 gelten Änderungen im Nachweisgesetz. Danach haben alle Arbeitgeber die wesentlichen Vertragsbedingungen des Arbeitsverhältnisses teilweise zu Beginn der Arbeitsaufnahme schriftlich niederzulegen, zu unterzeichnen und an die Arbeitnehmer auszuhändigen.

Die elektronische Form ist weiterhin ausgeschlossen.

Eine Nichtbeachtung des Nachweisgesetzes kann nun mit einer Geldbuße von bis zu 2.000 Euro geahndet werden.

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