Bisher führten Entgelte, die oberhalb der Hinzuverdienstgrenze lagen, zur Kürzung der vorgezogenen Altersrente. Die bisher gültigen Hinzuverdienstgrenzen sind ab 01.01.2023 komplett entfallen, sodass es keine Kürzung der vorgezogenen Altersrente mehr gibt.

Auch bei Erwerbsminderungsrenten wurden die Grenzen angepasst und erhöht.

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der Deutschen Rentenversicherung.

lohnzentrum Flensbrug logo im Querformat
Datenschutz-Übersicht

Diese Website verwendet Cookies, damit wir dir die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in deinem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Wiedererkennen von dir, wenn du auf unsere Website zurückkehrst, und hilft unserem Team zu verstehen, welche Abschnitte der Website für dich am interessantesten und nützlichsten sind. Mehr dazu finden Sie in unserem Datenschutz.