Das Bundesfinanzministerium hat im BMF-Schreiben vom 20. Mai 2020 die neuen steuerfreien Umzugspauschalen bekanntgegeben. Ab 01.06.2020 ändert sich auch die Struktur der Freibeträge:
Für Berechtigte = 860 Euro
Andere berechtigte Personen = 573 Euro
Berechtigte, die bisher keine eigene Wohnung hatten, dürfen maximal 172 Euro steuerfrei erhalten.
Das Schreiben finden Sie hier.