Nach einer längeren Übergangszeit können A1-Bescheinigungen ab 01.07.2019 nur noch in elektronischer Form eingereicht werden. Die Papierform ist nicht mehr zulässig. A1-Bescheinigungen werden immer benötigt, wenn ein Mitarbeiter (auch nur kurzfristig für ein paar Stunden) ins EU-Ausland entsendet wird. Die A1-Bescheinigung gilt als Nachweis, dass der Mitarbeiter in Deutschland versichert ist und Sozialabgaben abgeführt.

Wir unterstützen Sie bei der Erstellung von A1-Bescheinigungen. Sprechen Sie einfach Ihren persönlichen Ansprechpartner an.

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