Das Bundesfinanzmisterium hat in seinem BMF-Schreiben vom 21.09.2018 die neuen Höchstbeträge für steuerfreie Umzugskosten rückwirkend ab 01.03.2018 veröffentlicht. Das BMF-Schreiben finden Sie hier.

  • Verheiratete, Lebenspartner und Gleichgestellte
    • ab 01.03.2018 = 1.573,00 Euro
    • ab 01.04.2019 = 1.622,00 Euro
    • ab 01.03.2020 = 1.639,00 Euro

 

  • Ledige
    • ab 01.03.2018 = 787,00 Euro
    • ab 01.04.2019 = 811,00 Euro
    • ab 01.03.2020 = 820,00 Euro

 

  • Weitere Person (nicht Ehegatte)
    • ab 01.03.2018 = 347,00 Euro
    • ab 01.04.2019 = 357,00 Euro
    • ab 01.03.2020 = 361,00 Euro
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